Was sind PAS-Studien und warum sind sie wichtig?

Bevor ein Arzneimittel die Marktzulassung erhält, muss es verschiedene Phasen der präklinischen und klinischen Prüfung durchlaufen. In der letzten Phase dieser Prüfung werden in der Regel randomisiert-kontrollierte Studien durchgeführt, die meist 1.000-5.000 Teilnehmende umfassen (Phase 3-Studien). Nur wenn sich in diesen Studien zeigt, dass der Nutzen eines Arzneimittels die möglichen Risiken deutlich überwiegt, erhält das Arzneimittel eine Zulassung.

Nicht selten kommt es vor, dass die zuständige Arzneimittelbehörde die Zulassung mit der Forderung verknüpft, Beobachtungsstudien nach der Zulassung durchzuführen, um die Arzneimittelanwendung und/oder -sicherheit im realen Versorgungsgeschehen zu untersuchen. Für die Notwendigkeit dieser so genannten Post-Approval Safety-Studien (PAS-Studien) gibt es verschiedene Gründe.

Beispielsweise ist bei manchen Arzneimitteln bereits bekannt, dass sie von bestimmten Personengruppen nicht eingenommen werden sollten. PAS-Studien dienen dann dazu, die Einhaltung dieser Kontraindikationen in der realen Versorgungspraxis zu überprüfen. Teilweise kommt es auch vor, dass im Rahmen der PAS-Studien offenen Fragen zu seltenen oder spät auftretenden Nebenwirkungen nachgegangen werden muss, die in den klinischen Studien basierend auf der vorhandenen Fallzahl bzw. Nachbeobachtungszeit nicht final geklärt werden konnten.

Schließlich kann es sein, dass die Arzneimittel auch Patientinnen bzw. Patienten verschrieben werden, die in den Zulassungsstudien ausgeschlossen oder unterrepräsentiert waren (z. B. Kinder, Schwangere, Personen mit bestimmten Vorerkrankungen oder Begleitmedikationen). In diesen Fällen ermöglichen es PAS-Studien durch Verwendung von Daten aus dem Versorgungsalltag, die Kenntnisse zur Sicherheit eines Arzneimittels bei diesen Personengruppen zu erweitern. PAS-Studien werden meist im Rahmen von internationalen Konsortien basierend auf Datenbanken verschiedener Länder durchgeführt.

Die Ergebnisse der PAS-Studien dienen den Arzneimittelbehörden als Entscheidungsgrundlage, ob beispielsweise eine Zulassung eingeschränkt werden soll oder Maßnahmen zur Risikominimierung angepasst werden müssen.

PAS-Studien am BIPS

Das BIPS sieht es als seine Verantwortung, sich mit der pharmakoepidemiologischen Forschungsdatenbank GePaRD an behördlich geforderten PAS-Studien zu beteiligen, sodass in diese Studien auch deutsche Daten einfließen. Bei diesen Studien muss die Finanzierung der Studien zwar vom Zulassungsinhaber getragen werden, doch wird die Unabhängigkeit der Forschung vertraglich festgelegt, damit der Mittelgeber die Durchführung der Studie und deren Interpretation nicht beeinflussen kann.

Die Standards des European Network of Centres of Pharmacoepidemiology and Pharmacovigilance (ENCePP) werden dabei befolgt, einschließlich des sogenannten ENCePP Code of Conduct. Die Studienprotokolle der behördlich geforderten PAS-Studien werden mit den Arzneimittelbehörden abgestimmt, wie beispielsweise dem Pharmacovigilance Risk Assessment Committee (PRAC) der European Medicines Agency (EMA). Um die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern weiter zu stärken, ist das BIPS seit 2021 Mitglied des SIGMA-Konsortiums, einem Netzwerk aus europäischen Forschungseinrichtungen, die sich der Durchführung von PAS-Studien unter Einhaltung des ENCePP Code of Conduct verpflichtet haben.

Aktuell ist das BIPS an mehr als 10 PAS-Studien beteiligt.