Strengere Regeln für an Kinder gerichtete Werbung
Liebe Leserinnen und Leser des BIPS-Newsletters,
zur Regulierung der Lebensmittelwerbung in Deutschland gibt es die „Verhaltensregeln zur Lebensmittelwerbung“ des Deutschen Werberates. Der Deutsche Werberat ist die Selbstkontrolleinrichtung der Werbewirtschaft. Diese Institution kümmert sich darum, dass Werbung, die rechtlich zulässig ist, auch ethische Grenzen nicht überschreitet.
Um besonders Kinder vor dem Einfluss von Werbung zu schützen, hat die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft eine Verschärfung der Regeln gefordert. Diese Forderung wurde umgesetzt und die strengeren Regelungen gelten seit dem 01.06.2021.
Was hat sich geändert?
- Die Begriffsbestimmung für „Kinder" wurde von „Personen unter zwölf Jahre" auf „Personen unter 14 Jahre" ausgeweitet.
- Die Bewerbung von besonders fett-, zucker- und salzhaltigen Lebensmitteln wird erheblich eingeschränkt: Werbung, die sich an Kinder richtet, darf nicht die positiven Merkmale dieser Lebensmittel betonen.
- Durch die Anhebung der Altersgrenze auf Kinder bis zu 14 Jahren, gelten die Regeln jetzt neben der Fernsehwerbung vermehrt auch für Werbung im Internet, da immer mehr Kinder auf Social-Media-Plattformen unterwegs sind.
Aber nicht nur mit der Werbung in den Medien, sondern auch mit der Aufmachung von Produkten, können Kinder gezielt angesprochen werden. Durch bunte, mit Comicfiguren bedruckte Verpackungen oder Sticker zum Sammeln wird der Wiedererkennungswert gesteigert und zum erneuten Kauf angeregt. Damit auch die Eltern einen Nutzen in diesen Kinderlebensmitteln sehen, werden positive Eigenschaften auf der Verpackung hervorgehoben. Dort stehen Sätze wie „angereichert mit Vitaminen“ oder „enthält wertvolle Milch als Calciumquelle“. Doch der Nutzen von Kinderlebensmitteln ist fraglich, denn der Bedarf an Vitaminen und Mineralstoffen kann in der Regel über eine ausgewogene Ernährung gedeckt werden. Zudem sind diese Produkte häufig teurer, aufwändig verpackt und sie enthalten oftmals viel Zucker, ungesunde Fette und Zusatzstoffe.
Unsere Tipps:
- Hinterfragen Sie die Werbeaussagen für Kinderlebensmittel besonders kritisch und werfen Sie einen Blick auf die Zutatenliste.
- Viele Kinderlebensmittel fallen aufgrund ihrer Zutaten eher in die Kategorie der Süßigkeiten und sollten nicht regelmäßig verzehrt werden.
- Wählen Sie für Ihre Kinder möglichst natürliche Lebensmittel aus. Auch die können so angeboten werden, dass sie Kindern schmecken und Spaß machen, z. B. Käsewürfel statt „Ziehkäse“, Naturjoghurt mit Obststückchen in kleinen, bunten, wiederverwendbaren Bechern, von den Kindern selbst gemischtes Müsli statt zuckriger Fertigprodukte etc.
- Vermeiden Sie Verbote. Manche Produkte sind schon nicht mehr ganz so interessant, wenn Sie sie einmal gekauft und getestet haben. Ein Kompromiss kann zum Beispiel auch sein, einen Löffel bunter Frühstücksflakes oder –smacks als Zutat mit ins Müsli zu geben.
Kontakt:
Wiebke von Atens-Kahlenberg, atens(at)leibniz-bips.de
Brigitte Bücking, buecking(at)leibniz-bips.de
Larissa Bachmann, bachmannl@leibniz-bips.de
Text- und Bildquellen (aktualisiert 10/2023):
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. (2023) Mehr Kinderschutz in der Werbung: Pläne für klare Regeln zu an Kinder gerichteter Lebensmittelwerbung. www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/gesunde-ernaehrung/kita-und-schule/lebensmittelwerbung-kinder.html (Zugriff am 17.10.2023)
- Bundeszentrum für Ernährung. (2020) Weniger Werbung für „ungesunde“ Lebensmittel gefordert. https://www.bzfe.de/service/news/aktuelle-meldungen/news-archiv/meldungen-2020/oktober/weniger-werbung-fuer-ungesunde-lebensmittel-gefordert/(Zugriff am 17.10.2023)
- Verbraucherzentrale Bundesverband. (2021) Strenge Regeln für Zucker- und Fettbomben nötig. https://www.vzbv.de/pressemitteilungen/strenge-regeln-fuer-zucker-und-fettbomben-noetig (Zugriff am 17.10.2023)
- Verbraucherportal Bayern. (2022) Werbung für Kinderlebensmittel: Augen auf beim Einkauf! https://www.vis.bayern.de/essen_trinken/zielgruppen/kinder_werbung.htm (Zugriff am 17.10.2023)
- Verbraucherzentrale. (2023) Kinderlebensmittel: Extrawurst für den Nachwuchs? https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/gesund-ernaehren/kinderlebensmittel-extrawurst-fuer-den-nachwuchs-10725 (Zugriff am 17.10.2023)
- Bilder: http://www.pixabay.com