DAK-Gesundheit unterstützt die NAKO-Gesundheitsstudie

Wolfgang Ahrens (stellvertretender Direktor des BIPS und Mitglied des NAKO-Vorstandes) und Andreas Storm (Vorstandsvorsitzender DAK-Gesundheit).


Mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung ist nun der Weg frei: Die DAK-Gesundheit wird künftig – nur nach ausdrücklichem Einverständnis und unter strengster Einhaltung des Datenschutzes – pseudonymisierte Sekundärdaten der an der NAKO-Gesundheitsstudie teilnehmenden DAK-Versicherten bereitstellen, um Deutschlands größte Gesundheitsstudie zu unterstützen.

„Rund 94 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der NAKO geben ihr Einverständnis, dass ihre im Rahmen der Studie erhobenen Primärdaten um Informationen der Krankenkassen ergänzt werden dürfen“, sagt Prof. Dr. Wolfgang Ahrens, stellvertretender Direktor des BIPS und Mitglied des NAKO-Vorstandes. „Dies zeigt das große und berechtigte Vertrauen, das die Probandinnen und Probanden in die Wissenschaft haben. Sekundärdaten sind für unsere Forschung und damit für das Allgemeinwohl von unschätzbarem Wert. Wir sind sehr froh, dass uns die DAK auf diesem Weg unterstützt.“

Statement der DAK-Gesundheit zur Kooperation:

Volkskrankheiten erkennen, erforschen und vorbeugen – das ist das wichtige Ziel der Nationalen Kohorte. Als große gesetzliche Krankenkasse unterstützt die DAK-Gesundheit deshalb dieses Vorhaben, um auch in Zukunft eine umfassende und zielgerichtete Gesundheitsversorgung zu ermöglichen. „In Deutschland und Europa gibt es zahlreiche Bevölkerungsstudien, doch die NAKO ist aufgrund ihrer Größenordnung und Detailtiefe zurzeit einmalig“, sagt Vorstandschef Andreas Storm. „Gerade für die DAK-Gesundheit ist das eine besondere Gelegenheit. Denn nur wer Krankheitsbilder genau erforscht, kann diese auch richtig behandeln und ihnen zielgerichtet vorbeugen.“ Hierfür stellt die Krankenkasse pseudonymisierte Sekundärdaten der teilnehmenden Versicherten zur Verfügung, die die konkreten Untersuchungsergebnisse ergänzen werden. Dies geschieht selbstverständlich nur nach deren Einwilligung und unter Einhaltung strenger Datenschutzrichtlinien.