Gute wissenschaftliche Praxis

Das BIPS sieht sich den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis verpflichtet. Es hat Richtlinien erarbeitet, die die Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis gewährleisten sollen und das Verfahren zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten regeln. Darüber hinaus sind alle Beschäftigten des BIPS verpflichtet, den Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sowie die „Leitlinie gute wissenschaftliche Praxis in der Leibniz-Gemeinschaft“ einzuhalten. Dies gilt sowohl für die wissenschaftlichen als auch für die nicht-wissenschaftlichen Beschäftigten, da in allen Tätigkeitsbereichen dafür Sorge getragen werden muss, dass die Forschungsergebnisse des BIPS verlässlich und nachvollziehbar sind. Die Regeln sind als Thema fester Bestandteil in der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Das BIPS wird jedem konkreten Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten nachgehen. Sollte sich nach Aufklärung des Sachverhaltes der Verdacht auf ein wissenschaftliches Fehlverhalten bestätigen, werden dem Einzelfall angemessene Maßnahmen ergriffen.

Das Amt der Ombudsperson im BIPS bekleidet seit März 2019 Dr. Maike Wolters. Sie und ihre Stellvertreterin Dr. Claudia Börnhorst stehen somit als vertrauliche Ratgeberinnen allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zur Seite, die einen Verdacht auf Verletzung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis haben oder bei denen sich Konflikte bei Fragen zur Autorenschaft wissenschaftlicher Publikationen anbahnen. Ziel einer solchen Unterstützung ist es, einen Konflikt zwischen den Beteiligten durch eine Vermittlung frühzeitig beizulegen. Für den Fall, dass keine Lösung gefunden werden kann, legen die Richtlinien für die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis am BIPS die weiteren Schritte fest.