Anwendung von parenteralen Eisen-(III)-Präparaten in Deutschland

Beschreibung

Parenterale Eisen-(III)-Präparate werden seit den 1950er Jahren zur Behandlung von Eisenmangelzuständen angewendet, wenn orale Eisenpräparate unwirksam sind oder nicht angewendet werden können. Aufgrund von Sicherheitsbedenken bezüglich des Auftretens schwerer allergischer Reaktionen gab es zwischen 2011 und 2013 eine Überprüfung der Nutzen-Risiko-Bewertung für parenterale Eisen-(III)-Präparate durch den Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittel-Agentur. Das CHMP kam zu dem Ergebnis, dass für parenterale Eisen-(III)-Präparate eine positive Nutzen-Risiko-Bewertung besteht, wenn Maßnahmen zur Vermeidung von allergischen Reaktionen getroffen werden. Diese Maßnahmen beinhalten unter anderem, dass eine Gabe von Eisen-(III)-Präparaten nur erfolgen darf, wenn die Möglichkeit der sofortigen Behandlung von allergischen Reaktionen sichergestellt ist. Außerdem sollen Schwangere nur in Ausnahmefällen mit parenteralen Eisen-(III)-Präparaten behandelt werden, wobei besonders im ersten Trimester Vorsicht geboten ist.
Vor dem Hintergrund, dass das Risiko für schwere Hypersensitivitätsreaktionen für verschiedene parenterale Eisen-(III)-Zubereitungen unterschiedlich sein kann, soll das Verschreibungsverhalten von parenteralen Eisen-(III)-Präparaten in Deutschland, auf Basis von Daten der pharmakoepidemiologischen Forschungsdatenbank GePaRD, analysiert werden. Der finale Report wurde in Q4 2022 fertiggestellt. Die Ergebnisse der Studie sollen im Laufe des Jahres 2023 publiziert werden.
Das Projekt wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Rahmen einer Ausschreibung zur Pharmakovigilanzforschung finanziert.

Förderzeitraum

Beginn:   Dezember 2020
Ende:   April 2022

Förderer

  • Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

Kontaktperson

 Jonas Reinold