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Was bedeutet das „Glas-und-Gabel“-Symbol?

Liebe Leserinnen und Leser des BIPS-Newsletters,

ist es Ihnen schon mal aufgefallen - das „Glas-und-Gabel“-Symbol, das auf vielen Kunststoffbechern, Pfannenwendern oder Vorratsdosen zu finden ist?

Vielleicht schon, doch kaum einer weiß, was es wirklich bedeutet. Vermutet wird häufig, dass dieses Symbol (Piktogramm) ein Hinweis auf die Hitzebeständigkeit des damit gekennzeichneten Küchenutensils ist und deshalb in der Spülmaschine gereinigt werden kann. Doch weit gefehlt. Auch sagt das Symbol nichts darüber aus, ob ein Behälter gefriertauglich ist oder in der Mikrowelle verwendet werden darf. Hierfür gibt es eigene Symbole.

Symbol mit Glas und Gabel

Die Lösung: Haushaltsgegenstände, die für die Aufbewahrung oder die Verarbeitung von Lebensmitteln gedacht sind, müssen mit Gebrauchshinweisen für eine sichere und sachgemäße Verwendung gekennzeichnet werden. Das „Glas-und-Gabel“-Symbol“ kennzeichnet EU-weit Küchenutensilien, die für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet sind.

Haushaltsgegenstände dürfen keine Schadstoffe an Lebensmittel abgeben, wenn sie folgendermaßen gekennzeichnet sind:

  • „Glas-und-Gabel“-Symbol
  • Angabe „für Lebensmittelkontakt“ oder
  • besonderer Hinweis zum Verwendungszweck.

Haushaltsutensilien werden speziell für einen bestimmten Anwendungsbereich hergestellt, zum Beispiel zum Verpacken von Lebensmitteln für den Tiefkühlschrank, als Getränkeflasche, zum Erwärmen von Speisen in der Mikrowelle oder zur Verwendung beim Kochen und Braten. Häufig sind sie mit zahlreichen Piktogrammen oder Hinweisen versehen, die Informationen zum sicheren Umgang geben sollen. Denn zu hohe oder zu niedrige Temperaturen können die Gegenstände schädigen und den Übergang unerwünschter Stoffe in Lebensmittel fördern.

Leider sind die Symbole oft nicht selbsterklärend und weder die Gestaltung noch die Größe oder die Platzierung sind bisher gesetzlich geregelt. Eine Übersicht der Verbraucherzentrale über die Bedeutung der wichtigsten Symbole finden Sie unter diesem Link: https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/migration_files/media238778A.pdf

Gut zu wissen:

  • Haushaltsgegenstände, die eindeutig für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind, z. B. Trinkgläser, Eierlöffel oder Zitruspressen, sind von der Kennzeichnungspflicht mit dem „Glas- und Gabel“-Symbol ausgenommen.
  • Bevor Sie ein Küchenutensil erstmalig in die Mikrowelle, in das Gefrierfach oder in den Geschirrspüler stellen, schauen sie nach, ob es dafür geeignet ist.

Manche Dekorationsgegenstände wie z. B. Krüge würden sich zwar von der Form her als Behälter für Saft oder Milch eignen, sind aber oft nicht lebensmittelecht. Dann finden Sie auch kein „Glas- und Gabel“-Symbol oder einen entsprechenden Hinweis darauf. Verwenden Sie auch keine Gegenstände, die nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln vorgesehen sind, z. B. Blumentöpfe zum Backen von Brot.

Empfehlenswert für den Kontakt mit Lebensmitteln und Heißgetränken sind Edelstahl (nicht für die Mikrowelle geeignet!), Glas, Porzellan aber auch schadstoffarme Kunststoffe wie Polypropylen.

Kontakt:

Wiebke von Atens-Kahlenberg, atens(at)leibniz-bips.de

Brigitte Bücking, buecking(at)leibniz-bips.de

Larissa Bachmann, bachmannl@leibniz-bips.de

Text- und Bildquellen (aktualisiert 10/2023):

Dieser Artikel wurde ursprünglich für unseren Kita-Ernährungsnewsletter erstellt und hat sich bewährt – deshalb findet er sich nun auch online für alle zugänglich.