Bremer Mortalitätsindex

Der Bremer Mortalitätsindex (BreMI) ist eine elektronische Datenbank, in der für alle ab dem 01.01.1998 Verstorbenen mit erstem Wohnsitz im Bundesland Bremen die Informationen der Todesbescheinigung bereitgestellt werden. Rechtliche Grundlagen sind das Bremischen Gesetz über das Leichenwesen und die Verordnung über den Mortalitätsindex.


Der BreMI steht zur Verfügung (Beispiele):

  • für die elektronische Filterung aller Einträge der Todesbescheinigungen mit Hinweisen auf das Vorliegen einer Tumorerkrankung zum Todeszeitpunkt

Dieser Arbeitsschritt ist für alle Krebsregister erforderlich zum Auffinden von sogenannten Death Certificate Only-Fällen (DCO). Das Bremer Krebsregister führt regelmäßig einen Abgleich mit den Daten des BreMI durch und erhält so Informationen über an oder mit Krebs verstorbene Personen, die noch nicht im Bremer Krebsregister erfasst wurden.

  • für das Mortalitäts-Follow-up in Kohortenstudien

Ist der erste Wohnsitz eines Kohortenmitglieds im Bundesland Bremen, kann in regelmäßigen Abständen der individuelle Vitalstatus über einen elektronischen Abgleich mit dem BreMI überprüft werden. Für verstorbene Kohortenmitglieder kann der BreMI alle Todesursachen inklusive des Grundleidens liefern. Das Bremer Krebsregister führt regelmäßig das Mortalitäts-Follow-up der registrierten Personen über den BreMI durch.

  • als Datenquelle für automatische Todesursachen-Verschlüsselung

In Deutschland wird die Codierung des Grundleidens für die offizielle Mortalitätsstatistik in den Statistischen Landesämtern zunehmend automatisiert durchgeführt. Die im BreMI registrierten Todesursachen können als Textstrings verwendet werden um den für die automatische Codierung zugrunde liegenden Diagnosenthesaurus zu ergänzen.

Finanzierung

  • Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz der Freien Hansestadt Bremen

Sabine Luttmann
Leiterin

Kontakt:
Dr. med. Sabine Luttmann
Tel: +49 (0)421 218-56961
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