Bremer Mortalitätsindex

Beim Bremer Mortalitätsindex (BreMI) handelt es sich um eine Datenbank, die Informationen über alle Verstorbenen ab 01.01.1998 mit erstem Wohnsitz im Bundesland Bremen vorhalten soll. Die in der Datenbank gespeicherten Informationen beinhalten alle Eintragungen auf den Todesbescheinigungen, soweit sie lesbar sind. Der BreMI beruht auf dem Bremischen Gesetz über das Leichenwesen.

Der BreMI steht zur Verfügung (Beispiele):

  • für die elektronische Filterung aller Todesbescheinigungen mit Hinweisen auf das Vorliegen einer Tumorerkrankung zum Todeszeitpunkt

Dieser Arbeitsschritt ist für alle Krebsregister erforderlich zum Auffinden von sogenannten Death Certificate Only-Fällen (DCO) und für den Mortalitäts-Follow-up bei bereits zu Lebzeiten im Krebsregister gemeldeten Patienten und Patientinnen.

  • für das Mortalitäts-Follow-up in Kohortenstudien

Ist der erste Wohnsitz eines Kohortenmitglieds im Bundesland Bremen, kann in regelmäßigen Abständen der individuelle Vitalstatus elektronisch überprüft werden (Link der Bremer Kohortenmitglieder mit dem BreMI). Ist ein Kohortenmitglied verstorben, kann der BreMI die Todesursache sowohl im Klartext als auch die Verschlüsselung des Grundleidens gemäß ICD-10 liefern, die Eingang in die offizielle Mortalitätsstatistik gefunden hat. Ausnahmen sind außerhalb des Bundeslandes verstorbene Bremer und Bremerinnen, für die das Grundleiden durch die am Todesort zuständigen Statistischen Landesämter vergeben wird.

  • als Datenquelle für automatische Todesursachen-Verschlüsselung

Bislang wird in Deutschland das Grundleiden für die offizielle Mortalitätsstatistik manuell durch die Statistischen Landesämter vorgenommen. Die im BreMI registrierten Todesursachen können als Textstrings einem Diagnosenthesaurus (z.B. ICD10 des DIMDI) zugeführt werden. Dabei wird der Ort der Eintragung auf der Todesbescheinigung berücksichtigt.

  • als Datenquelle für die automatische Bestimmung des Grundleidens

Sind alle Eintragungen über die Todesursache nach ICD10 verschlüsselt, können die ICD-Schlüssel mit Positionsangabe (Felder "unmittelbare Todesursache", "Folge-Erkrankung", "Grundleiden") einem Thesaurus zugeführt werden für die automatische Bestimmung des Grundleidens, z.B. dem US-amerikanischen ACME-Programm (Automated Coding of Medical Entities).

Förderzeitraum

Beginn:   Januar 1998
Ende:   laufend

Förderer

  • Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz der Freien Hansestadt Bremen