Die pharmakoepidemiologische Forschungsdatenbank (GePaRD)

Pharmakoepidemiologische Forschung findet überwiegend auf der Basis von großen Routinedatenbanken (Sekundärdaten) statt. Diese Datenbanken ermöglichen die Untersuchung der Anwendung und Sicherheit von Arzneimitteln inkl. Impfstoffen im realen Versorgungsgeschehen sowie die Untersuchung seltener oder spät auftretender Nebenwirkungen. Im Rahmen von sog. PAS-Studien (Post-Approval Safety Studies) werden sie genutzt, um die Anwendung und Sicherheit von neu zugelassenen Arzneimitteln zu untersuchen. Zudem liefern sie wichtige Daten für die Forschung zu anderen Gesundheitsleistungen. Das BIPS arbeitet seit 2004 am Aufbau und an der Pflege der pharmakoepidemiologischen Forschungsdatenbank GePaRD (German Pharmacoepidemiological Research Database). GePaRD enthält Abrechnungsdaten von vier gesetzlichen Krankenkassen und umfasst Informationen von derzeit ungefähr 25 Millionen Personen, die seit 2004 oder danach bei einer der teilnehmenden Krankenkassen versichert waren. Neben demographischen Angaben, enthält GePaRD Informationen zu Arzneimittelverordnungen sowie ambulanten (von Allgemein- und Fachärzten) und stationären Leistungen und Diagnosen. Pro Datenjahr stehen Informationen zu ungefähr 20% der Allgemeinbevölkerung zur Verfügung und es sind alle geographischen Regionen Deutschlands abgedeckt.

Verwendung der Datenbank für Studien

Der Zugriff auf die Datenbank ist nur für Beschäftigte des BIPS im Rahmen von behördlich genehmigten Forschungsprojekten möglich. Dritten kann nur in Kooperation mit dem BIPS und nach Unterzeichnung einer Vereinbarung für Gastwissenschaftler bzw. Gastwissenschaftlerinnen ein Zugang zu den Daten gewährt werden. Die Genehmigung von Projekten basiert auf der Bewilligung des Vorhabens durch die Krankenkassen und die jeweils zuständigen Behörden (z. B. das Bundesamt für Soziale Sicherung für bundesweit agierende Krankenkassen). Hierfür werden den Krankenkassen für jedes geplante Forschungsvorhaben projektspezifische Genehmigungsanträge vorgelegt. Bei Zustimmung der Krankenkasse erbittet diese bei der zuständigen Behörde die offizielle Bewilligung des Projektes, welche nach § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) X erteilt werden kann, wenn die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person nicht beeinträchtigt werden oder das öffentliche Interesse an der Forschung oder Planung das Geheimhaltungsinteresse der betroffenen Person erheblich überwiegt. Der Prozess der Genehmigung durch die Krankenkassen und der zuständigen Behörde kann mehrere Monate dauern.

FDZ GePaRD

Die pharmakoepidemiologische Forschungsdatenbank GePaRD wurde 2020 vom Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) als Forschungsdatenzentrum (FDZ) vorläufig akkreditiert.

Seit Juli 2016 hat der RatSWD eine Beschwerdestelle eingerichtet. Über ein Kontaktformular auf der Homepage des RatSWD haben Sie die Möglichkeit, ungeklärte Probleme bei der Nutzung der Daten des FDZ, die Sie nicht im Austausch mit der zuständigen Ansprechperson im FDZ regeln konnten, an den RatSWD zu adressieren.

Das Kontaktformular sowie Details zur Zuständigkeit und zum Verfahren finden Sie auf der Webseite des RatSWD: www.ratswd.de/beschwerdestelle.

Weitere Informationen:
gepard(at)leibniz-bips.de

Wir danken den Gesetzlichen Krankenkassen AOK Bremen/Bremerhaven, Die Techniker (TK), DAK-Gesundheit und hkk Krankenkasse ganz herzlich für die langjährige Unterstützung beim Auf- und Ausbau der pharmakoepidemiologischen Forschungsdatenbank (GePaRD) am BIPS.