Krankenkassendaten (GePaRD)
Pharmakoepidemiologische Forschung findet überwiegend auf der Basis von großen Routinedaten (Sekundärdaten) statt. Diese Daten ermöglichen die Untersuchung der Anwendung und Sicherheit von Arzneimitteln inkl. Impfstoffen im realen Versorgungsgeschehen sowie die Untersuchung seltener oder spät auftretender Nebenwirkungen. Im Rahmen von sog. PAS-Studien (Post-Approval Safety Studies) werden sie genutzt, um die Anwendung und Sicherheit von neu zugelassenen Arzneimitteln zu untersuchen. Zudem liefern sie wichtige Grundlagen für die Forschung zu anderen Gesundheitsleistungen. Das BIPS widmet sich seit 2004 der wissenschaftlichen Nutzung von Krankenkassendaten. Hierfür werden projektspezifische Datensätze ausgewertet, die zusammenfassend als GePaRD bezeichnet werden. GePaRD enthält Informationen basierend auf den Abrechnungsdaten von vier gesetzlichen Krankenkassen. Diese Informationen beziehen sich auf derzeit ungefähr 25 Millionen Personen, die seit 2004 oder danach bei einer der teilnehmenden Krankenkassen versichert waren. Neben demographischen Angaben, enthält GePaRD Informationen zu Arzneimittelverordnungen sowie ambulanten (von Allgemein- und Fachärzten) und stationären Leistungen und Diagnosen. Pro Datenjahr stehen Informationen zu ungefähr 20% der Allgemeinbevölkerung zur Verfügung und es sind alle geographischen Regionen Deutschlands abgedeckt.
Verwendung für Studien
Der Zugriff auf die Krankenkassendaten ist nur für Beschäftigte des BIPS im Rahmen von behördlich genehmigten Forschungsprojekten möglich. Die Genehmigung von Projekten basiert auf der Bewilligung des Vorhabens durch die Krankenkassen und die jeweils zuständigen Behörden (z. B. das Bundesamt für Soziale Sicherung für bundesweit agierende Krankenkassen). Hierfür werden den Krankenkassen für jedes geplante Forschungsvorhaben projektspezifische Genehmigungsanträge vorgelegt. Bei Zustimmung der Krankenkasse erbittet diese bei der zuständigen Behörde die offizielle Bewilligung des Projektes, welche nach § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) X erteilt werden kann, wenn das öffentliche Interesse an der Forschung das Geheimhaltungsinteresse der betroffenen Personen erheblich überwiegt. Der Prozess der Genehmigung durch die Krankenkassen und der zuständigen Behörde kann mehrere Monate dauern.
Wir danken den Gesetzlichen Krankenkassen AOK Bremen/Bremerhaven, Techniker Krankenkasse (TK), DAK-Gesundheit und hkk Krankenkasse ganz herzlich für die langjährige Unterstützung der Forschung basierend auf Krankenkassendaten am BIPS.




